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   LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07   

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https://dejure.org/2009,27440
LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07 (https://dejure.org/2009,27440)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07 (https://dejure.org/2009,27440)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 11 Sa 1582/07 (https://dejure.org/2009,27440)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Im Interesse der Klarstellung für Gericht und Verfahrensbeteiligte, ob die säumig gewesene Partei den Prozess weiterführen will, ist es gerechtfertigt, eine Dokumentation dieses Willens durch eine schriftliche Erklärung zu verlangen, die insoweit eine sichere Beurteilungsgrundlage schafft (BVerfG - 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 ff), auch wenn die Einspruchsschrift nicht das Wort "Einspruch" enthalten muss.

    Die Gerichte können im Interesse der Verfahrensklarheit bei der Beurteilung, ob eine Parteierklärung als Einspruch aufzufassen ist, einen strengen Maßstab anlegen (BVerfG 2. März 1993 a. a. O.).

    Diese Entscheidung berücksichtigt insbesondere die deutliche Formulierung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 = NJW 1993, 1635) nicht, dass die Gerichte im Interesse der Verfahrensklarheit bei der Beurteilung, ob die Erklärung als Einspruch aufzufassen ist, einen strengen Maßstab anlegen können und in dem Fall, dass nach diesem Maßstab keine Zweifel am Einspruchswillen des Verurteilten, bestehen, die Unzulänglichkeit der Formulierung nicht zum Verlust des Rechtsbehelfs führen dürfe.

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Einerseits gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - NJW 2001, 1217 m. w. N.).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Nur wenn es um einfache und übliche, in der Praxis des Anwalts häufig vorkommende Fristen geht, darf er sich auf die Berechnung durch gut geschulte, eindeutig angewiesene, als zuverlässig erprobte und sorgfältig - zumindest stichprobenartig - überwachte Angestellte verlassen (ständige Rechtssprechung des BGH: vgl. statt aller BGH 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815; ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. statt aller BAG 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 42 = EzA ZPO § 233 Nr. 32).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Andererseits besteht keinerlei Anlass, der Prozesshandlung einer anwaltschaftlich vertretenen Partei, die sich ausdrücklich auf ein nicht verwechselbares prozessrechtliches Rechtsinstitut bezieht, einen anderen Sinn beizumessen, als sie nach ihrem Wortlaut hat (BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Auch bei Rechtsmittelerklärungen kann nach diesen Grundsätzen ausnahmsweise eine Umdeutung zulässig sein (BGH 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 - NJW-RR 2001, 279).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Der Vortrag bedeutet auch kein zulässiges Nachschieben von nur ergänzenden Gründen (BGH 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678).
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZN 261/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristberechnung durch Büropersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Nur wenn es um einfache und übliche, in der Praxis des Anwalts häufig vorkommende Fristen geht, darf er sich auf die Berechnung durch gut geschulte, eindeutig angewiesene, als zuverlässig erprobte und sorgfältig - zumindest stichprobenartig - überwachte Angestellte verlassen (ständige Rechtssprechung des BGH: vgl. statt aller BGH 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815; ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. statt aller BAG 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 42 = EzA ZPO § 233 Nr. 32).
  • OLG Braunschweig, 09.05.1994 - 2 WF 37/94
    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Die in einem Einzelfall ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig zur Umdeutung einer außerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingegangenen Verteidigungsanzeige in einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, über dessen Erlass die Partei keine Kenntnis hatte (Beschluss vom 9. Mai 1994, FamRZ 1995, 237), steht dem Ergebnis der Nichtwahrung der Einspruchsfrist durch den Schriftsatz vom 21. April 2006 nicht entgegen.
  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZN 166/81

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Die Kosten der erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers sind Teil der Kosten des Revisionsverfahrens (BAG 12. August 1981 - 4 AZN 166/81 - BAGE 36, 66 ff), über die im Rahmen des Berufungsverfahrens insgesamt zu entscheiden ist.
  • BAG, 27.11.1974 - 2 AZR 408/74

    Rechtsanwalt - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsmittlefristen - Überwachung -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
    Die Frage, ob der Anwalt es in Arbeitsgerichtsprozessen seinem - wenn auch sorgfältig ausgewählten und überwachten - Personal überlassen darf, selbständig Beginn, Dauer und Ende einer Rechtsmittelfrist zu erkennen, zu ermitteln und zu errechnen kann offen bleiben (dagegen: BAG, 30. November 1955 - 1 AZB 23/55 - AP ZPO § 233 Nr. 10; 15. März 1965 - 1 AZR 13/65 - BAGE 17, 125 = AP ZPO § 22 Nr. 42; 15. Oktober 1968 - 1 AZR 311/68 - AP ZPO § 233 Nr. 49; 27. November 1974 - 2 AZR 408/74 - BAGE 26, 384 = AP ZPO § 233 Nr. 68 = EzA ZPO § 232 - 233 Nr. 11; offen gelassen im Urteil vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP ZPO § 233 Nr. 62).
  • BAG, 09.10.1972 - 3 AZR 318/72

    Rechtsanwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfristen -

  • BAG, 15.10.1968 - 1 AZR 311/68

    Prozeßbevollmächtigter - Vorlage von Akten - Rechtsmittelbegründungsfrist -

  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZB 23/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden des

  • BAG, 15.03.1965 - 1 AZR 13/65

    Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - Büro des Prozeßbevollmächtigten -

  • BAG, 13.03.1981 - 2 AZB 19/80
  • BGH, 20.09.1988 - XI ZR 5/88

    Erklärung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil in der mündlichen Verhandlung

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 133/93

    Ermittlung des notwendigen Inhalts einer Einspruchsschrift

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 35/07

    Gebot des gesetzlichen Richters

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